Umsetzung des Masernschutzgesetzes

Bereits vor der Corona-Pandemie trat zum 01. März 2020 die Verpflichtung in Kraft, nach der alle Schülerinnen und Schüler einen Schutz gegen Masern nachweisen müssen. Die Schülerinnen und Schüler, die seither neu am Tulla-Gymnasium aufgenommen wurden, haben den Nachweis bereits bei der Anmeldung vorlegen müssen. Für Schüler*innen, die am 01. März 2020 bereits am Tulla waren, ist dieser Nachweis bis zum 31. Dezember 2021 zu erbringen. Deshalb werden wir uns in den nächsten Wochen sukzessive die Impfausweise aller Schüler*innen der Klassen 7 bis 12 vorlegen lassen und den Impfstatus dokumentieren.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief.

Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Hilfe beim termingerechten Einpacken des Impfausweises in den Schulranzen. Mit Ihrer Unterstützung werden wir auch diese lästige Pflicht fristgerecht erfüllen können.

Herzliche Grüße

Andrea Rösch


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