Lockerung der Maskenpflicht

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

in Baden-Württemberg wurde angesichts der sinkenden Inziden­zen seit Montag, 21.06. eine Lockerung bei der Maskenpflicht an den Schulen ermöglicht.

In jedem Fall bleibt unabhängig von der im Landkreis registrierten Inzidenz im Schulgebäude auf den Fluren, im Treppenhaus und in den Sanitärräumen die Maskenpflicht bestehen.

Auf den ersten Blick ist dies angesichts der sommerlichen Temperaturen eine große Erleichterung für alle. Dennoch ist es für die Schülerinnen und Schüler, die ja zum großen Teil derzeit noch nicht geimpft sind, nicht unbedingt empfehlenswert, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, wie aus dem Elternbrief hervorgeht.

Weitere Informationen:


 


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