Maskenpflicht auch im Unterricht

Pandemiestufe 3

Maskenpflicht auch im Unterricht

Da Baden-Württemberg am Freitag, 16.10.2020, die Inzidenzschwelle von Covid-19-Infizierten überschritten hat (Pandemiestufe 3), werden die Schutzmaßnahmen an den Schulen erhöht.

Die Pflicht zum Tragen einer Maske besteht nun nicht nur auf dem gesamten Schulgelände und auf den Begegnungsflächen im Schulgebäude, sondern auch in den Unterrichtsräumen.
Lediglich zum Verzehr von Speisen und Getränken kann die Maske abgenommen werden.

Ferner ist die Durchführung aller außerunterrichtlichen Veranstaltungen ausgesetzt.

Unabhängig von der Pandemiestufe 3 schreibt die neue Corona-Verordnung Schule vor, dass die Unterrichtsräume mindestens alle 20 Minuten durch das Öffnen der Fenster für 3 bis 5 Minuten zu lüften sind.

Die Rahmenbedingungen für Unterricht werden dadurch gewiss nicht einfacher, aber wenn alle mithelfen und mitwirken, kommen wir gemeinsam sicher besser durch diese schwierige Zeit.


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