Warnstreik und Folgen

Grundsätzlich findet an den Schulen in Baden-Württemberg Unterricht statt.

Sollten Schülerinnen und Schüler allerdings aufgrund des Streiks, weil Busse und Bahnen nicht fahren und keine alternativen Fahrtmöglichkeiten bestehen, nicht zur Schule kommen können, dürfen die Schülerinnen und Schüler am Montag 27. März 2023 dem Präsenzunterricht fernbleiben.

In jedem Fall muss aber die Schule darüber informiert werden. Nach §2 der Schulbesuchsverordnung gilt: „Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht).“

Quelle: Kultusministerium


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